Beglaubigungen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Beglaubigungen

Kurzbeschreibung

 

Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen usw. werden im Bürgerzentrum der Stadt Hennef vorgenommen. Ausgenommen sind Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Heirats- und Geburtsurkunden usw.)

Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgerzentrum einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02242/888610 oder per Mail an buergerzentrum@hennef.de

Beschreibung

Beglaubigungen von Ablichtungen und Unterschriften
Mit der Beglaubigung bescheinigt die Stadt Hennef die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente mit dem Original sowie Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken.

Dazu ist das Bürgerzentrum aber nur befugt, wenn die Urkunde bzw. Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift/Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Dies gilt allerdings nicht für eine Unterschrift ohne einen dazugehörigen Text. Zudem dürfen andere Behörden oder Einrichtungen nicht kraft Gesetzes für die Beglaubigung zuständig sein.

Besonderheit bei standesamtlichen Urkunden
Wenden sie sich in Bezug auf standesamtliche Urkunden und Dokumente an das zuständige Standesamt, in dem die Beurkundung eines Ereignisses (z.B. Eheschließung, Geburt, Sterbefall) vorgenommen wurde.

Beglaubigung von Ausweis oder Pass
Kopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen werden nur beglaubigt, wenn die Vorlage der Beglaubigung ausdrücklich verlangt wird.

Welche Dokumente kommen für eine Beglaubigung in Frage?
Es gibt eine Vielzahl von Beispielen. Häufig sind dies Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Beurteilungen u.v.m. Bei ausländischen Urkunden und Dokumenten muss eine Kopie der Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden, die Übersetzung und das Original der Urkunde müssen zusammengehörig sein. Beglaubigt wird die übersetzte Kopie, nicht die Urkunde selbst.

Welche Dokumente werden nicht beglaubigt?
Beispiele für Dokumente, die von der Stadt Hennef nicht beglaubigt werden, z.B. weil hierzu andere Behörden, Gerichte, Notare etc. zuständig sind.

Personenstandsurkunden deutscher Standesämter, Grundbucheintragung, Vereinsregistereintragung, Löschung einer Schuld, Schuldanerkenntnis, Vormundschafts- bzw. Betreuungsdokumente, Rechtsnachfolgedokument, Nachlassgerichtsdokument, Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Güterrechtsdokument, Fremdsprachliche Texte, Dokumente zur ärztlichen Vorsorge.

Beglaubigung zur Verwendung im Ausland
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung möglicherweise nicht aus. U.U. gelten diesbezüglich besondere Anforderungen für „Legalisation“ und „Apostille“. Informationen dazu sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abrufbar (siehe Abschnit weitere Informationen).

  • Das Original-Dokument
  • Eine Abschrift, Kopie, Ablichtung des Originaldokumentes (Gegen Gebühren, die der Beglaubigungsgebühr hinzugerechnet werden, ist das Anfertigen von Kopien auch durch die Stadt Hennef möglich)
  • Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen: Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Beglaubigung von Personalausweis und Reisepass: Nachweis der anfordernden Stelle

Im Einzelnen entstehen folgende Kosten:

  • Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 Euro pro Stück
  • Beglaubigung von Kopien: 4,20 Euro pro Stück

Hinweis: Kopien - 0,70 Euro je Kopie - werden im Bürgerzentrum erstellt.