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Parkausweise für schwerbehinderte Menschen
Kurzbeschreibung
Sie können den Antrag auf Parkerleichterung online stellen. Danach nimmt das Bürgerzentrum mit Ihnen Kontakt wegen eines Termins auf.
Alternativ können Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgerzentrum einen Termin machen.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02242/888610 oder per Mail an buergerzentrum@hennef.de
Beschreibung
Für Menschen mit bestimmten Schwerbehinderungen besteht die Möglichkeit durch einen entsprechenden Schwerbehindertenparkausweis Parkerleichterungen zu erhalten. Je nach Schwerbehinderung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei verschiedenen Parkausweisen:
EU-Parkausweis (Blau)
Der blaue EU-Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die teilweise auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.
Vorraussetzung:
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG)
- Blinde Menschen (Bl)
- Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Ausweis für Parkerleichterungen (Orange)
Der orange bundeseinheitliche Ausweis für Parkerleichterungen sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor, die in ihrem Schwerbehindertenausweis nicht das Merkmal "aG" oder "Bl" eingetragen haben.
Das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet.
Voraussetzung:
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem Grad der Behinderung von mindestens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 %
- Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 %.
Die Parkerleichterung erfordert eine Stellungnahme durch den Rhein-Sieg-Kreis. Diesen fordern wir für Sie automatisch an.
Gültikeit
Die Gültigkeit des Parkausweises wird an die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises angepasst. Maximal fünf Jahre
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheid des Versorgungsamtes
- 1 aktuelles Lichtbild (nur für EU-Parkausweis (Blau) erforderlich)
Sofern Sie beim Termin alle Unterlagen dabei haben:
- EU-Parkausweis (Blau) wird sofort ausgestellt
- Parkerleichterung (Orange) wird ausgestellt, sobald die Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises vorliegt.
Zur Beantragung ist eine persönliche Vorsprache beim Bürgerservice erforderlich. Sie können einen Termin online buchen. Den Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Es kann auch eine andere Person für Sie die Beantragung bei uns übernehmen. Sie müssen dieser Person dann eine schriftliche Vollmacht erteilen. Fügen Sie dann auch Kopien vom Personalausweis und vom Schwwerbehindertenausweis zu den Unterlagen hinzu.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Straßenverkehrsangelegenheiten
-
- Theodor-Heuss-Allee 19 a
- 53773 Hennef
-
-
Amt für Ordnungsverwaltung, Bürgerzentrum, Zivil- und Bevölkerungsschutz
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-610
- E-Mail:
- buergerzentrum@hennef.de
Sie können den Antrag auf Parkerleichterung online stellen. Danach nimmt das Bürgerzentrum mit Ihnen Kontakt wegen eines Termins auf.
Alternativ können Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgerzentrum einen Termin machen.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02242/888610 oder per Mail an buergerzentrum@hennef.de
Für Menschen mit bestimmten Schwerbehinderungen besteht die Möglichkeit durch einen entsprechenden Schwerbehindertenparkausweis Parkerleichterungen zu erhalten. Je nach Schwerbehinderung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei verschiedenen Parkausweisen:
EU-Parkausweis (Blau)
Der blaue EU-Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die teilweise auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.
Vorraussetzung:
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG)
- Blinde Menschen (Bl)
- Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Ausweis für Parkerleichterungen (Orange)
Der orange bundeseinheitliche Ausweis für Parkerleichterungen sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor, die in ihrem Schwerbehindertenausweis nicht das Merkmal "aG" oder "Bl" eingetragen haben.
Das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet.
Voraussetzung:
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem Grad der Behinderung von mindestens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 %
- Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 %.
Die Parkerleichterung erfordert eine Stellungnahme durch den Rhein-Sieg-Kreis. Diesen fordern wir für Sie automatisch an.
Gültikeit
Die Gültigkeit des Parkausweises wird an die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises angepasst. Maximal fünf Jahre
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheid des Versorgungsamtes
- 1 aktuelles Lichtbild (nur für EU-Parkausweis (Blau) erforderlich)
Zur Beantragung ist eine persönliche Vorsprache beim Bürgerservice erforderlich. Sie können einen Termin online buchen. Den Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Es kann auch eine andere Person für Sie die Beantragung bei uns übernehmen. Sie müssen dieser Person dann eine schriftliche Vollmacht erteilen. Fügen Sie dann auch Kopien vom Personalausweis und vom Schwwerbehindertenausweis zu den Unterlagen hinzu.
Sofern Sie beim Termin alle Unterlagen dabei haben:
- EU-Parkausweis (Blau) wird sofort ausgestellt
- Parkerleichterung (Orange) wird ausgestellt, sobald die Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises vorliegt.