Anwohnerparkausweis

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Anwohnerparkausweis

Beschreibung

Anwohnerparkausweise sind Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte). Zur Zeit sind solche Anwohnerparkzonen lediglich im Bereich der Kaiserstraße, Dickstraße und Uferstraße ausgewiesen.
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem ausgewiesenen Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zweit- und Drittwagen finden keine Berücksichtigung.
Es besteht kein Anspruch auf einen freien oder gar reservierten Parkplatz vor der eigenen Haustür. Der Berechtigte muß sich innerhalb der ausgewiesenen Zone einen freien Stellplatz suchen, u.U. auch in der Nachbarstraße. Falls kein freier Platz zu finden ist, berechtigt dies nicht zum Parken in Halteverboten. Ein Kostenersatzanspruch entsteht nicht.

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter:
    • Vollmacht
  • Meldebescheinigung
  • Nachweis, dass kein eigener Stellplatz auf dem Privatgrundstück vorhanden ist

Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter ist sinnvoll, um die Modalitäten abzustimmen. Hierdurch kann das Beantragungsverfahren beschleunigt werden.

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

Die Verwaltungsgebühren für die Ausstellung einer Sonderparkberechtigung für Bewohner betragen zur Zeit jährlich 30,00 Euro.

Zuständige Einrichtungen