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Spielautomaten - Spielhallen und Aufstellerlaubnis
Kurzbeschreibung
- Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
- Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den jeweiligen Aufstellungsort.
- Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
- Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.
- Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Beschreibung
Wenn Sie eine der zuvor genannten Genehmigungen benötigen, können Sie diese über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen. Den Link finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".
Bei Fragen können Sie sich an die zuständigen Personen wenden. Diese finden Sie unter "Zuständige Kontaktpersonen".
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
-
- Bahnhofstraße 25b
- 53773 Hennef
-
- E-Mail:
ordnungsverwaltung@hennef.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02242 888-775
- E-Mail:
- guido.clasen@hennef.de
Spielautomaten - Spielhallen und Aufstellerlaubnis
- Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
- Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den jeweiligen Aufstellungsort.
- Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
- Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.
- Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Wenn Sie eine der zuvor genannten Genehmigungen benötigen, können Sie diese über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen. Den Link finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".
Bei Fragen können Sie sich an die zuständigen Personen wenden. Diese finden Sie unter "Zuständige Kontaktpersonen".
https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/158167/show
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
32/330
001
Bahnhofstraße
25b
53773
Hennef
ordnungsverwaltung@hennef.de
Guido
Clasen
02242 888-775
guido.clasen@hennef.de