Brandsicherheitswachen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Brandsicherheitswachen

Beschreibung

Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht, und bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet würde, dürfen nur bei Anwesenheit einer Brandsicherheitswache stattfinden. Die Veranstaltungen sind rechtzeitig vorher dem Ordnungsamt anzuzeigen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson