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St. Martin - Umzüge und Martinsfeuer

Kurzbeschreibung

 

  • Anzeige Martinsumzug
  • Anzeige Martinsfeuer
  • Informationen zur Anmeldung von Umzügen und Feuern wegen St. Martin

Beschreibung

Die Durchführung eines Brauchtumsumzuges sowie das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers ist genehmigungspflichtig. Aus diesem Grund ist dem Ordnungsamt der Stadt Hennef die geplante Veranstaltung 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen (bei Sankt Martinsveranstaltungen ist der 15. September eines jeden Jahres Stichtag). 

Unter "Downloads" werden die notwendigen Anträge, weiterführende Informationen sowie zwingend zu beachtende Hinweise bereitgestellt.

Die bereitgestellten PDF-Dateien können am PC ausgefüllt werden.

Gerne können Sie die Anträge per E-Mail oder per Post an die auf dieser Seite aufgeführte Kontaktadresse schicken.

Nur genehmigte Umzüge sowie Feuer dürfen auch durchgeführt werden.

  • Antrag auf Genehmigung eines Brauchtumsumzuges und /oder das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers (auf dieser Seite als Download)

Gegebenenfalls zusätzlich:

Sofern,

  • insgesamt mehr als 500 Personen teilnehmen und/oder
  • das überörtliche Straßennetz (Kreisstraßen, Landesstraßen und Bundesstraßen) beansprucht wird und/oder
  • die Durchführung des Umzugs straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (z.B. Absperrungen) erforderlich macht,

benötigen Sie

  • Eine Veranstaltererklärung (auf dieser Seite als Download)
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über bestehenden Versicherungsschutz für die Veranstaltung (auf dieser Seite als Download)