Brauchtumsfeuer

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Brauchtumsfeuer

Beschreibung

Traditionelle öffentliche Brauchtumsfeuer (z.B. Martinsfeuer, Osterfeuer) sind mit Genehmigung der Ordnungsverwaltung zulässig.
Dabei sind Sicherheits- und Brandschutzauflagen zu berücksichtigen, die mit Feuerwehr und Polizei abgestimmt werden. Abfälle oder behandelte Hölzer dürfen nicht verbrannt werden. Nicht genehmigte Brauchtumsfeuer oder Verbrennen von Abfällen können zum kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr führen. 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen