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Einbürgerung
Kurzbeschreibung
Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgerzentrum einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02242/888610 oder per Mail an buergerzentrum@hennef.de
Beschreibung
Einbürgerung nach §10 StAG
Voraussetzungen: Sie müssen mindestens acht Jahre in Deutschland leben und im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sein, sowie Freizügigkeitsbescheinigung nachweisen können. Darüber hinaus müssen Sie ihren des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln bestreiten konnen. Der Antrag ist persönlich bei der Behörde zu unterschreiben. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen.
Einbürgerungen nach §§ 8 oder 9 StAG
Voraussetzungen:
- Ehegatte deutscher Staatsangehöriger und
- 3 Jahre in der BRD und 2 Jahre verheiratet sowie
- 60 Monatebeitragspflichtige Beschäftigung (Antragsteller/in oder Ehegatte)
- Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln
- Negativbescheinigung der Wohngeldstelle
- Aufenthaltstitel
Bei Einbürgerung nach §9 StAG ist für den deutschen Ehegatten ein Antrag auf Überprüfung seiner Staatsangehörigkeit aufzunehmen. Der Antrag ist persönlich bei der Behörde zu unterschreiben. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen. Sollte der Ehegatte bereits eingebürgert worden sein, bitte die Einbürgerungsurkunde mit vorlegen.
Die Einbürgerungsurkunden werden durch die
Kreisverwaltung Siegburg
Kaiser - Wilhelm - Platz 1
53721 Siegburg
ausgehändigt. Das Bürgerzentrum leitet die Unterlagen mit der Stellungnahme lediglich an die Kreisverwaltung weiter.
Staatsangehörigkeitsgesetz §8, §9, §10
Einbürgerung nach §10 StAG
- Antrag auf Einbürgerung
- Lichtbild
- Lebenslauf
- gültige Ausweispapiere
- Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit (z. B. Anerkennungsbescheid, Staatsbürgerschaftsnachweis usw.),
- Zeugnisse oder Bescheinigungen über die Schul- und Berufsbildung (sofern sie in Deutschland absolviert wurden)
- bei Miteinbürgerungen minderjähriger, schulpflichtiger Kinder: letztes Schulzeugnis der Kinder
- beglaubigte Abschriften des zuständigen Standesamtes:
- Abstammungs- (Geburts-) urkunde des Antragstellers
- Abstammungs- (Geburts-) urkunde des Ehegatten
- Abstammungs- (Geburts-) urkunden der Kinder
- Heiratsurkunde des Antragstellers und/oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches
- bei ausländischen Urkunde: Vorlage der Original-Urkunden mit Übersetzung
- aktueller Einkommensnachweis (z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Bescheinigung des Steuerberaters, Rentenbescheid, usw.), bei Antragstellern, die das 23.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Vorlage nicht notwendig.
- Einkommensteuerbescheid (bei Veranlagten)
- Einkommensnachweis der Unterhaltspflichtigen
- Militärpapiere des In- und Auslandes (soweit vorhanden)
- Sprachtest B1
- Einbürgerungstest
Einbürgerungen nach §§ 8 oder 9 StAG
- Antrag auf Einbürgerung
- Lichtbild
- Lebenslauf
- gültige Ausweispapiere
- Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit (z. B. Anerkennungsbescheid, Staatsbürgerschaftsnachweis usw.)
- ggf. Nachweis/e über einen besonderen Status z.B. als Spätaussiedler, Asylberechtigter, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling o.a.
- Zeugnisse oder Bescheinigungen über Schul- und Berufsbildung (sofern sie in Deutschalnd absolviert wurden)
- bei Miteinbürgerung minderjähriger, schulpflichtiger Kinder: letztes Schulzeugnis der Kinder
- beglaubigte Abschriften des zuständigen Standesamtes:
- Abstammungs- (Geburts-) urkunde) des Antragstellers
- Abstammungs- (Geburts-) urkunde des Ehegatten
- Abstammungs- (Geburts-) urkunden der Kinder
- Heiratsurkunden des Antragstellers
- beglaubigte Ablichtung des Familienbuches
- bei ausländischen Urkunde: Vorlage der Original-Urkunden mit Übersetzung
- aktueller Einkommensnachweis (z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Bescheinigung des Steuerberaters - bei Veranlagten)
- Einkommensteuerbescheid (bei Veranlagten)
- Einkommensnachweis der Familienangehörigen und Unterhaltspflichtigen
- evtl. Nachweise über geleistete Unterhaltszahlungen bzw. Bestätigungen über Gewährung von Unterhalt
- evtl. Rentenbescheide
- evtl. Nachweise zur Alterssicherung (z.B. Aufrechnungsbescheinigungen des gesetzlichen Trägers der Rentenversicherung, Lebensversicherung usw.)
- Militärpapiere (Nachweise zur Regelung der Wehrdienstfrage)
- Negativbescheinigung der Wohngeldstelle
- Nachweis über 60 Monate beitragspflichtige Beschäftigung
- Sprachtest B1
- Einbürgerungstest
Die Unterlagen für die Einbürgerung erhalten Sie im Bürgerzentrum der Stadt Hennef (Sieg). Für die Abgabe der Unterlagen zur Einbürgerung wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerzentrum
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- E-Mail:
buergerzentrum@hennef.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-610
- E-Mail:
- buergerzentrum@hennef.de
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Einbürgerung nach §10 StAG
Voraussetzungen: Sie müssen mindestens acht Jahre in Deutschland leben und im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sein, sowie Freizügigkeitsbescheinigung nachweisen können. Darüber hinaus müssen Sie ihren des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln bestreiten konnen. Der Antrag ist persönlich bei der Behörde zu unterschreiben. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen.
Einbürgerungen nach §§ 8 oder 9 StAG
Voraussetzungen:
- Ehegatte deutscher Staatsangehöriger und
- 3 Jahre in der BRD und 2 Jahre verheiratet sowie
- 60 Monatebeitragspflichtige Beschäftigung (Antragsteller/in oder Ehegatte)
- Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln
- Negativbescheinigung der Wohngeldstelle
- Aufenthaltstitel
Bei Einbürgerung nach §9 StAG ist für den deutschen Ehegatten ein Antrag auf Überprüfung seiner Staatsangehörigkeit aufzunehmen. Der Antrag ist persönlich bei der Behörde zu unterschreiben. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen. Sollte der Ehegatte bereits eingebürgert worden sein, bitte die Einbürgerungsurkunde mit vorlegen.
Die Einbürgerungsurkunden werden durch die
Kreisverwaltung Siegburg
Kaiser - Wilhelm - Platz 1
53721 Siegburg
ausgehändigt. Das Bürgerzentrum leitet die Unterlagen mit der Stellungnahme lediglich an die Kreisverwaltung weiter.
Staatsangehörigkeitsgesetz §8, §9, §10
Einbürgerung nach §10 StAG
- Antrag auf Einbürgerung
- Lichtbild
- Lebenslauf
- gültige Ausweispapiere
- Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit (z. B. Anerkennungsbescheid, Staatsbürgerschaftsnachweis usw.),
- Zeugnisse oder Bescheinigungen über die Schul- und Berufsbildung (sofern sie in Deutschland absolviert wurden)
- bei Miteinbürgerungen minderjähriger, schulpflichtiger Kinder: letztes Schulzeugnis der Kinder
- beglaubigte Abschriften des zuständigen Standesamtes:
- Abstammungs- (Geburts-) urkunde des Antragstellers
- Abstammungs- (Geburts-) urkunde des Ehegatten
- Abstammungs- (Geburts-) urkunden der Kinder
- Heiratsurkunde des Antragstellers und/oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches
- bei ausländischen Urkunde: Vorlage der Original-Urkunden mit Übersetzung
- aktueller Einkommensnachweis (z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Bescheinigung des Steuerberaters, Rentenbescheid, usw.), bei Antragstellern, die das 23.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Vorlage nicht notwendig.
- Einkommensteuerbescheid (bei Veranlagten)
- Einkommensnachweis der Unterhaltspflichtigen
- Militärpapiere des In- und Auslandes (soweit vorhanden)
- Sprachtest B1
- Einbürgerungstest
Einbürgerungen nach §§ 8 oder 9 StAG
- Antrag auf Einbürgerung
- Lichtbild
- Lebenslauf
- gültige Ausweispapiere
- Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit (z. B. Anerkennungsbescheid, Staatsbürgerschaftsnachweis usw.)
- ggf. Nachweis/e über einen besonderen Status z.B. als Spätaussiedler, Asylberechtigter, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling o.a.
- Zeugnisse oder Bescheinigungen über Schul- und Berufsbildung (sofern sie in Deutschalnd absolviert wurden)
- bei Miteinbürgerung minderjähriger, schulpflichtiger Kinder: letztes Schulzeugnis der Kinder
- beglaubigte Abschriften des zuständigen Standesamtes:
- Abstammungs- (Geburts-) urkunde) des Antragstellers
- Abstammungs- (Geburts-) urkunde des Ehegatten
- Abstammungs- (Geburts-) urkunden der Kinder
- Heiratsurkunden des Antragstellers
- beglaubigte Ablichtung des Familienbuches
- bei ausländischen Urkunde: Vorlage der Original-Urkunden mit Übersetzung
- aktueller Einkommensnachweis (z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Bescheinigung des Steuerberaters - bei Veranlagten)
- Einkommensteuerbescheid (bei Veranlagten)
- Einkommensnachweis der Familienangehörigen und Unterhaltspflichtigen
- evtl. Nachweise über geleistete Unterhaltszahlungen bzw. Bestätigungen über Gewährung von Unterhalt
- evtl. Rentenbescheide
- evtl. Nachweise zur Alterssicherung (z.B. Aufrechnungsbescheinigungen des gesetzlichen Trägers der Rentenversicherung, Lebensversicherung usw.)
- Militärpapiere (Nachweise zur Regelung der Wehrdienstfrage)
- Negativbescheinigung der Wohngeldstelle
- Nachweis über 60 Monate beitragspflichtige Beschäftigung
- Sprachtest B1
- Einbürgerungstest
Die Unterlagen für die Einbürgerung erhalten Sie im Bürgerzentrum der Stadt Hennef (Sieg). Für die Abgabe der Unterlagen zur Einbürgerung wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1981/show