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Feuerwerk
Kurzbeschreibung
Das Abbrennen von Feuerwerken (Silvester ausgenommen) ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Ordnungsverwaltung der Stadt Hennef (Sieg) erlaubt.
Dies gilt auch für pyrotechnische Gegenstände, die z.B. auf Bühnen zum Einsatz kommen. Für eine Erlaubnis ist neben dem Antrag eine Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers nötig.
Beschreibung
Einsatz von Feuerwerken bei Veranstaltungen
Sollte das Feuerwerk im Rahmen von genehmigungspflichtigen Veranstaltungen stattfinden, können Sie das Feuerwerk im Rahmen der Antragsstellung mit Beantragung. Sie können einen entsprechenden Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online stellen. Den Link dazu finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".
Ausnahmegenehmigung für private Feiern
Sollten Sie im Rahmen privater Feiern ein Feuerwerk geplant haben, benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung für den Kauf und den Einsatz des Feuerwerks. Einen Antrag dafür können Sie direkt bei uns Online stellen. Den Antrag für private Feiern finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".
Für private Feiern:
- Genehmigung des Grundstückinhabers oder Nachweis das Sie selber GrundstücksinhaberIn sind.
- Lageplan - Kartenausschnitt oder Zeichnung aus der die Fläche der Feierlichkeiten, Platz des Feuerwerks und die nähere Umgebung hervorgehen.
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für private Feiern wird grundsätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50€ erhoben.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
-
- Bahnhofstraße 25b
- 53773 Hennef
-
- E-Mail:
ordnungsverwaltung@hennef.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-775
- E-Mail:
- guido.clasen@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-776
- E-Mail:
- niclas.assig@hennef.de
Das Abbrennen von Feuerwerken (Silvester ausgenommen) ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Ordnungsverwaltung der Stadt Hennef (Sieg) erlaubt.
Dies gilt auch für pyrotechnische Gegenstände, die z.B. auf Bühnen zum Einsatz kommen. Für eine Erlaubnis ist neben dem Antrag eine Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers nötig.
Einsatz von Feuerwerken bei Veranstaltungen
Sollte das Feuerwerk im Rahmen von genehmigungspflichtigen Veranstaltungen stattfinden, können Sie das Feuerwerk im Rahmen der Antragsstellung mit Beantragung. Sie können einen entsprechenden Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online stellen. Den Link dazu finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".
Ausnahmegenehmigung für private Feiern
Sollten Sie im Rahmen privater Feiern ein Feuerwerk geplant haben, benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung für den Kauf und den Einsatz des Feuerwerks. Einen Antrag dafür können Sie direkt bei uns Online stellen. Den Antrag für private Feiern finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".
Für private Feiern:
- Genehmigung des Grundstückinhabers oder Nachweis das Sie selber GrundstücksinhaberIn sind.
- Lageplan - Kartenausschnitt oder Zeichnung aus der die Fläche der Feierlichkeiten, Platz des Feuerwerks und die nähere Umgebung hervorgehen.