Führerschein: Umtausch in Karten-Führerschein (EU-Führerschein)

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Führerschein: Umtausch in Karten-Führerschein (EU-Führerschein)

Kurzbeschreibung

 

Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgerzentrum einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02242/888610 oder per Mail an buergerzentrum@hennef.de

Beschreibung

Für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.

Die bisherigen Führerscheine (grau oder rosa) können Sie in einen EU-Führerschein (Karte) umtauschen.

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19.Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU- Führerschein umgetauscht werden.

Sie können beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises jetzt den Führerscheinumtausch online beantragen. Den Link finden Sie unter Onlinedienstleistungen.
Für die Durchführung dieser Onlinedienstleistung benötigen Sie keine Anmeldung.

Alternativ können Sie diese Serviceleistung aber auch persönlich mit vorheriger Terminbuchung im Bürgerservice der Stadt Hennef beantragen. Ihr Antrag wird dann zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.
Voraussetzung: Sie müssen den Hauptwohnsitz in Hennef haben.
Den Link zur Terminbuchung finden Sie unten auf der Seite.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Anträge zur LKW-Verlängerung (C1, C1E, CCE) , B196 sowie B96 annehmen dürfen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Rhein-Sieg-Kreis.

  • Personalausweis oder Pass
  • Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild - Hinweis: Das Lichtbild hierfür kann nicht im SB Terminal im Rathaus gemacht werden
  • Führerschein

Für die Fristen zum Umtausch gilt folgendes:

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

  • 25,30 Euro Führerscheinumtausch
  • 30,40 Euro Führerscheinumtausch (mit Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung von der Pflicht, den Führerschein mitzuführen)

Gebühren für Umtausch bei Namensänderung:

  • 38,20 Euro Führerscheinumtausch
  • 43,30 Euro Führerscheinumtausch (mit Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung von der Pflicht, den Führerschein mitzuführen)

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson