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Rentenversicherung
Beschreibung
Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB I erteilen die Kommunen in allen sozialen Angelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch Auskunft. Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB I sind die Gemeinden verpflichtet, Anträge auf Sozialleistungen jeglicher Art entgegenzunehmen. Dabei handelt es sich z. B. um die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
Rentenanträge (Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenen- und Waisenrenten, etc.), sowie Anträge zur Kontenklärung und Feststellung des Versicherungsverlaufs können bei der Rentenstelle der Stadt Hennef abgegeben werden. Diese werden an den zuständigen Rententräger zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Gleichzeitig bietet die Stadt Hennef dem Antragsteller an, beim Ausfüllen von Formularen und Erklärungen zu unterstützen.
Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rententräger:
- Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Rabinstraße 6, 53111 Bonn
- Bundesknappschaft, Pieperstraße 14 – 28, 44781 Bochum
Unterstützung bei der Beantragung einer Rente erhalten Sie bei der städtischen Rentenberatungsstelle. Dazu ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Kontakt: Rentenberatungsstelle Hennef
Tel. 02243-89131, rente@hennef.de
§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB I
§ 16 Abs. 1 Satz 1 SGB I
Im Bürgerzentrum des Rathauses erhalten Sie kostenlos die notwendigen Übereinstimmungsvermerke auf Unterlagen und Dokumenten, die Sie als Nachweis dem Versicherungsträger vorlegen müssen. Bringen Sie bitte hierzu das Originaldokument und dessen Kopie mit.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für soziale Angelegenheiten
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- Allgemeine Sozialhilfe, Grundsicherung, Interkult
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-126
- E-Mail:
- julia.gerhards-funke@hennef.de
Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB I erteilen die Kommunen in allen sozialen Angelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch Auskunft. Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB I sind die Gemeinden verpflichtet, Anträge auf Sozialleistungen jeglicher Art entgegenzunehmen. Dabei handelt es sich z. B. um die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
Rentenanträge (Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenen- und Waisenrenten, etc.), sowie Anträge zur Kontenklärung und Feststellung des Versicherungsverlaufs können bei der Rentenstelle der Stadt Hennef abgegeben werden. Diese werden an den zuständigen Rententräger zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Gleichzeitig bietet die Stadt Hennef dem Antragsteller an, beim Ausfüllen von Formularen und Erklärungen zu unterstützen.
Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rententräger:
- Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Rabinstraße 6, 53111 Bonn
- Bundesknappschaft, Pieperstraße 14 – 28, 44781 Bochum
Unterstützung bei der Beantragung einer Rente erhalten Sie bei der städtischen Rentenberatungsstelle. Dazu ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Kontakt: Rentenberatungsstelle Hennef
Tel. 02243-89131, rente@hennef.de
§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB I
§ 16 Abs. 1 Satz 1 SGB I
Siehe auch https://seniorenportal.stadt-hennef.de/
Im Bürgerzentrum des Rathauses erhalten Sie kostenlos die notwendigen Übereinstimmungsvermerke auf Unterlagen und Dokumenten, die Sie als Nachweis dem Versicherungsträger vorlegen müssen. Bringen Sie bitte hierzu das Originaldokument und dessen Kopie mit.
https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2165/show