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Amtsvormundschaft / Amtspflegschaft
Kurzbeschreibung
Solange Kinder/Jugendliche noch nicht volljährig sind, muss es jemanden geben, der Verantwortung für sie übernimmt und dafür sorgt, dass es ihnen gut geht (Sorgerecht).
Beschreibung
Das Sorgerecht ist normalerweise die Aufgabe der Eltern, aber manchmal können oder wollen Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen. In diesem Fall wird von einem Gericht eine andere erwachsene Person damit beauftragt, die gesamte elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge für das Kind oder die jugendliche Person zu übernehmen. Wird die Aufgabe dem Jugendamt übertragen, übernimmt dies die Abteilung Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft.
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Dienste
-
- Lindenstraße 3
- 53773 Hennef
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-650
- Mobil:
- +49 151 65644793
- E-Mail:
- yvonne.babucke@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-413
- Mobil:
- +49 173 9472243
- E-Mail:
- maren.meyer-kreuzer@hennef.de
Solange Kinder/Jugendliche noch nicht volljährig sind, muss es jemanden geben, der Verantwortung für sie übernimmt und dafür sorgt, dass es ihnen gut geht (Sorgerecht).
Das Sorgerecht ist normalerweise die Aufgabe der Eltern, aber manchmal können oder wollen Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen. In diesem Fall wird von einem Gericht eine andere erwachsene Person damit beauftragt, die gesamte elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge für das Kind oder die jugendliche Person zu übernehmen. Wird die Aufgabe dem Jugendamt übertragen, übernimmt dies die Abteilung Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft.
https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2208/showDer Soziale Dienst berät und unterstützt vor allem Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Familien und Alleinerziehende erwachsene Personen. Wir bieten diese Hilfen vorbeugend, in der jeweiligen Krisensituation sowie als unterstützende Nachbetreuung an.
Die Abteilung Soziale Dienste hat folgende Fachabteilungen:
- Allgemeiner Sozialer Dienst
- Pflegekinderdienst
- Eingliederungshilfen, gem. §35a SGB VIII; Fachdienst Inklusion
- Jugendhilfe im Strafverfahren
- Amtsvormundschaften
Links mit den beschreibungen zu den Dienstleistungen sowie den Kontaktpersonen finden Sie weiter unten unter "Verwandte Dienstleiungen".
Notfallnummer / Tagesdienst
Für Notfälle ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie tagsüber unter der Rufnummer
- 02242 888 550
zu erreichen. Nach Dienstschluss, an den Feiertagen und an den Wochenenden erreicht man pädagogische Fachkräfte in dringenden Fällen jederzeit über die örtliche Polizeistation:
- Polizeiwache Hennef
Bahnhofstraße
Tel.: 02241 541 3521
Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es?
- Beratung von Kindern und Jugendlichen
- Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung
- Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung allgemein
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
- Beratung und Hilfestellung bei der Ausübung des Umgangsrechtes
- Mitwirkung in Verfahren vor dem Familien- und Jugendgericht
- Beratung und Aufklärung in weiterführende Hilfeangebote
- Beratung und Unterstützung für junge Volljährige
- Begleitung Jugendlicher und junger Heranwachsender in strafrechtlichen Verfahren