Amtsvormundschaft / Amtspflegschaft

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Amtsvormundschaft / Amtspflegschaft

Kurzbeschreibung

 

Solange Kinder/Jugendliche noch nicht volljährig sind, muss es jemanden geben, der Verantwortung für sie übernimmt und dafür sorgt, dass es ihnen gut geht (Sorgerecht).

Beschreibung

Das Sorgerecht ist normalerweise die Aufgabe der Eltern, aber manchmal können oder wollen Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen. In diesem Fall wird von einem Gericht eine andere erwachsene Person damit beauftragt, die gesamte elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge für das Kind oder die jugendliche Person zu übernehmen. Wird die Aufgabe dem Jugendamt übertragen, übernimmt dies die Abteilung Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen