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Handwerkerparken

Beschreibung

Ausnahmegenehmigung von den geltenden Parkbestimmungen für Handwerker, die ihre Fahrzeuge vor Ort benötigen, weil Werkzeug und Material am Ort eingesetzt werden müssen. Der Antrag kann von jedem Handwerker gestellt werden.
 
Die Ausnahmegenehmigungen untergliedern sich in Dauerausnahmen bis zu 3 Jahre und in Einzelausnahmen.

Zu erwartende Bearbeitungsdauer: 14 Tage

Die Gebühren betragen je nach Gültigkeitsdauer 20,00 Euro (1 Woche) bis 520,00 Euro (3 Jahre).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen