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Gewerbeauskünfte

Beschreibung

Die Rechtsgrundlage für Gewerbeauskünfte bildet die Gewerbeordnung. Das Gewerberegister ist nicht öffentlich. Die Auskunft kann daher nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.

Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch online beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Gewerbetreibende und Unternehmen, die sich beispielsweise in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben.

Informationen dazu findet man auch in dem Flyer "Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen" des Bundesamtes für Justiz.

Gewerbeordnung

40 Euro