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Straßensperrungen / Verkehrsrechtliche Anordnungen
Beschreibung
Laut § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragenden Privatpersonen sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen, um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen. Die Bearbeitung der eingehenden Anträge erfolgt bei kleineren Baustellen innerhalb von 14 Tagen.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Aufwandsabhängige Verwaltungsgebühr | Verwaltungsgebuehr | zwischen 40,00 und 350,00 EUR | Die Kosten berechnen sich nach dem notwendigen Verwaltungsaufwand. |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsangelegenheiten
-
- Theodor-Heuss-Allee 19 a
- 53773 Hennef
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten - Baustellen
- E-Mail:
- baustellen@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-175
- E-Mail:
- jasmin.jugl@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-176
- E-Mail:
- janamaria.bambeck@hennef.de
Laut § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragenden Privatpersonen sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen, um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen. Die Bearbeitung der eingehenden Anträge erfolgt bei kleineren Baustellen innerhalb von 14 Tagen.
https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2460/show