Wildschaden

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Wildschaden

Beschreibung

Bei Wildschäden an Feldfrüchten und Forstpflanzen muß der entstandene Schaden innerhalb von 1 Woche ab Kenntnis des Schadenfalles schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Hennef angezeigt weden.
Im Anschluß an die Anzeige wird ein Ortstermin mit dem Ziel der Abschätzung des entstandenen Schadens und der gütlichen Einigung vereinbart. An diesem Termin
nehmen der Geschädigte, der zuständige Jagdpächter, der amtliche Schätzer und ein/e Mitarbeiter/in des städtischen Ordnungsamtes teil.
Sollte im Falle des Feldfruchtschadens bei diesem Termin keine abschließende Einigung erzielt werden können, so erfolgt ein weiterer Abschätzungs- und Einigungstermin zum Zeitpunkt der Ernte.
Die vereinbarte Entschädigung wird durch den zuständigen Jagdpächter entweder in Geld- oder in Naturalleistung ausbezahlt.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson