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Grundbesitzabgaben
Beschreibung
Auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes, der Haushaltssatzung und der Gebührensatzungen -jeweils in der geltenden Fassung- werden die Grundbesitzabgaben, Steuern und Gebühren durch Abgabenbescheid festgesetzt. Zahlungspflichtiger ist/sind der/die Eigentümer/in oder der Erbbauberechtigte.
Die Grundbesitzabgaben werden zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages erhoben und setzen sich in der Regel aus folgenden Steuern und Gebühren zusammen:
Die Grundbesitzabgaben werden zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages erhoben und setzen sich in der Regel aus folgenden Steuern und Gebühren zusammen:
- Grundsteuer und
- Straßenreinigungsgebühren.
Zuständige Einrichtungen
- Steuerwesen
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- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
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- E-Mail:
steuerwesen@hennef.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- +49 2242 888-212
- E-Mail:
- gregor.severin@hennef.de
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- Telefon:
- +49 2242 888-174
- E-Mail:
- nicole.lorenz@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-173
- E-Mail:
- melanie.langenbach@hennef.de