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Asylangelegenheiten

Beschreibung

Das Amt für soziale Angelegenheiten berät und entscheidet über Leistungsansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) in Zusammenarbeit mit dem Ausländeramt.

Ausländerrechtliche Auskünfte erteilt das Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises

 

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Personen, die sich im Asylverfahren befinden, haben zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes im Regelfall Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Während der ersten 18 Monate ihres Aufenthaltes in Deutschland haben Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG Anspruch auf Grundleistungen (vgl. §§ 3, 3a AsylbLG). Im Anschluss an diesen Zeitraum haben sie in der Regel Anspruch auf Leistungen entsprechend dem SGB II (Vgl. § 2 AsylbLG).

Die Grundleistungen nach dem AsylbLG umfassen Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs (z.B. für Ernährung und Kleidung) und des notwendigen persönlichen Bedarfs (z.B. für Verkehr und Nachrichtenübermittlung).

Ergänzend werden Leistungen der Bildung und Teilhabe gewährt (für weitere Informationen zu diesem Thema siehe weiter unten unter Verwandte Dienstleistungen)

Die Gesundheitsleistungen beschränken sich - während der ersten 18 Monate im Regelfall auf eine Akut- und Schmerzversorgung (vgl. § 4 AsylbLG).

Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können einen sogenannten MobilPass beantragen, mit dem der Erwerb von Tickets für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) rabattiert ist. Ausführliche Informationen hierzu geben der Verkehrverbund Rhein-Sieg oder die genannten Ansprechpartner*innen.

 

Informationen über die Durchführung des Asylverfahrens

Link: https://www.bamf.de/DE/Behoerde/Aufgaben/Asylverfahren/asylverfahren-node.html

Jobcenter Rhein-Sieg (Leistungen für anerkannte Flüchtlinge)

Link: https://www.jobcenter-rhein-sieg.de/migration/neuantrag-fluechtlinge

MobilPassTickets (Verkehrsverbund Rhein-Sieg)

Link: https://www.vrs.de/tickets/ticketuebersicht/ticket/mobilpasstickets

 

Fragen zu angemietenden Unterkünften

Bei Fragen zu den angemietenden Unterkünften können Sie sich gerne an Frau Sandra Lennartz wenden.

  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
  • Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Nachweise der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Nachweis ggf. sonstiger notwendiger Bedarfe

Je nach Einzelfall werden evtl. weitere Unterlagen benötigt.

  • Ukraine-Hilfe der Stadt Hennef (Sieg)

Link: Ukraine-Hilfe

Aufenthaltserlaubnisse

Seit dem 01.09.2011 können Aufenthaltstitel nur noch beim Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Straße 1, 53721 Siegburg beantragt oder verlängert werden. Bitte vereinbaren Sie dort einen Termin: Hotline 02241 / 133500 (Sprechzeiten: montags-donnerstags 8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr, freitags 8.30-12.30 Uhr).

Aufenthaltstitel zu erteilen oder zu verlängern ist grundsätzlich nur noch als elektronischer Aufenthaltstitel möglich. Dies setzt u. a. die Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke und demzufolge die Vorsprache und Antragstellung bei der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises voraus. Die Antragsformulare können Sie auch im Bürgerzentrum der Stadt Hennef bekommen.

Anträge auf Ausstellung, Verlängerung, Erneuerung von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen müssen weiterhin beim Bürgerzentrum gestellt werden. Die Anträge werden dann an das Ausländeramt Siegburg weitergeleitet.

Freizügigkeitsbescheinigungen für EU-Bürger werden nicht mehr benötigt und auch nicht mehr ausgestellt.

Zuständige Einrichtungen