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Ausnahmegenehmigung für das Verbrennen von Abfall
Beschreibung
Das Verbrennen von Abfall (auch Astwerk, Reisig, Schlagabraum oder Gartenabfällen) ist nicht gestattet. Abfälle müssen in der Regel der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH zugeführt werden.
In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei forstamtlich bestätigtem Befall mit bestimmten Schädlingsarten, kann die Ordnungsverwaltung eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Widerrechtliches Verbrennen kann zum kostenfpflichtigen Einsatz der Feuerwehr führen.
Zuständige Einrichtungen
- Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
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- Bahnhofstraße 25b
- 53773 Hennef
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- E-Mail:
ordnungsverwaltung@hennef.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- +49 2242 888-775
- E-Mail:
- guido.clasen@hennef.de
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- Telefon:
- +49 2242 888-776
- E-Mail:
- niclas.assig@hennef.de