Hausnummerierung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Hausnummerierung

Beschreibung

Jedes Haus ist vom Eigentümer/Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden.
In der Regel wird die Hausnummer von der Bauaufsichtsbehörde mit der jeweiligen Baugenehmigung festgesetzt. Sofern sich die Hausnummer ändert wird die neue Hausnummer ebenfalls von der Stadt- Sachgebiet -Bauaufsicht- festgesetzt.
Die Hausnummer ist entsprechend § 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen und den Anlagen im Gebiet der Stadt Hennef unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Sofern ein Vorgarten vorhanden ist, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen läßt, ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen, gegebenenfalls separat anzubringen.
Die deutliche Erkennbarkeit der Hausnummer liegt letzlich im Interesse des Hauseigentümers selbst - insbesondere wenn es darum geht, dass Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge schnell und zügig im Einsatzfalle das richtige Haus finden.
Bei einer Umnummerierung darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von 1 Jahr nicht entfernt werden. Es ist mit roter Farbe durchzustreichen, so dass die alte Nummer noch deutlich lesbar bleibt.

Zuständige Einrichtung