Außerbetriebssetzung Kfz

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Außerbetriebssetzung Kfz

Kurzbeschreibung

 

Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgerzentrum einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02242/888610 oder per Mail an buergerzentrum@hennef.de

Beschreibung

Ihr Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt werden, wenn es z. B. verschrottet werden soll. Eine Außerbetriebsetzung kann aber auch erfolgen, wenn die Inbetriebnahme für längere Zeit nicht stattfindet.

Die Außerbetriebsetzung kann bei Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis oder bei allen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet durchgeführt werden.

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichen/Schild(er)
  • bei alten Fahrzeugpapieren: Schein und Brief

Bei der Außerbetriebsetzung durch Bevollmächtigte oder durch die Erwerberin/den Erwerber des Fahrzeugs ist neben den vorgenannten Unterlagen zusätzlich eine Verfügungsberechtigung vorzulegen. Als Verfügungsberechtigung werden anerkannt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugbrief oder
  • eine Vollmacht sowie der Ausweis des Fahrzeughalters bzw.
  • ein vollständiger Kaufvertrag, der den Antragsteller als neuen Eigentümer ausweist.

Beantragt der Fahrzeughalter selbst die Außerbetriebsetzung, ist dieser zusätzliche Nachweis nicht erforderlich.

Folgende Dienstleistungen können online beantragt bzw. durchgeführt werden beim i-Kfz Portal des Rhein-Sieg-Kreis:

• Antrag auf Neuzulassungen eines Kfz
• Antrag auf Wiederzulassungen von Kfz
• Antrag auf Umschreibungen von Kfz mit Kennzeichenwechsel
• Vollautomatisierte Umschreibungen von Kfz ohne Kennzeichenwechsel
• Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Kfz
• Vollautomatisierte Adressänderung des Halters eines Kfz

Generell sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

• Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes ist notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.ausweisapp.bund.de
• Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein, siehe https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/.
• Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment).
• Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.

Alle weiteren Fragen beantwortet Ihnen gern Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.

  • 16,50 Euro je Fahrzeug

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson