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Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung.
Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen die nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für soziale Angelegenheiten
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- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
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- Asylangelegenheiten, Bildung und Teilhabe, Wohnungshilfen
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- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- +49 2242 888-554
- E-Mail:
- alicia.piechatzek@hennef.de
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- Telefon:
- +49 2242 888-548
- E-Mail:
- alexandra.herms@hennef.de