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Wohnberechtigungsschein

Beschreibung

Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung.

Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen die nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Zuständige Einrichtungen