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Spielautomaten - Vergnügungssteuer
Beschreibung
Die Aufstellung von Spielautomaten mit bzw. ohne Gewinnmöglichkeit ist
zur Vergnügungssteuer anzumelden.
Monatliche Steuerbeträge für Apparate in Spielhallen u.ä.:
- mit Gewinnmöglichkeit - 16% des Einspielergebnisses
- ohne Gewinnmöglichkeit - 61 Euro je Gerät
Monatliche Steuerbeträge für Apparate in Gaststätten u.ä.:
- mit Gewinnmöglichkeit - 16% des Einspielergebnisses
- ohne Gewinnmöglichkeit - 25 Euro je Gerät
Seit dem 01.01.2016 werden für Apparate, die gewaltverherrlichende Praktiken zum Gegenstand haben, monatlich 500 Euro je Gerät erhoben.
Die Spielautomatensteuer wird als Vergnügungssteuer durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.
Zuständige Einrichtungen
- Steuerwesen
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- E-Mail:
steuerwesen@hennef.de
- E-Mail:
-
- Finanzmanagement
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-173
- E-Mail:
- melanie.langenbach@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-212
- E-Mail:
- gregor.severin@hennef.de
Die Aufstellung von Spielautomaten mit bzw. ohne Gewinnmöglichkeit ist
zur Vergnügungssteuer anzumelden.
Monatliche Steuerbeträge für Apparate in Spielhallen u.ä.:
- mit Gewinnmöglichkeit - 16% des Einspielergebnisses
- ohne Gewinnmöglichkeit - 61 Euro je Gerät
Monatliche Steuerbeträge für Apparate in Gaststätten u.ä.:
- mit Gewinnmöglichkeit - 16% des Einspielergebnisses
- ohne Gewinnmöglichkeit - 25 Euro je Gerät
Seit dem 01.01.2016 werden für Apparate, die gewaltverherrlichende Praktiken zum Gegenstand haben, monatlich 500 Euro je Gerät erhoben.
Die Spielautomatensteuer wird als Vergnügungssteuer durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.
https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2780/show