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Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland
Beschreibung
Die Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland erfolgt durch den Fachbereich Wirtschaftsförderung, Liegenschaften. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob überhaupt städtische Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen.
Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechtes und den zwischen Verpächter und Pächter getroffenen schriftlichen Absprachen.
Die Pacht ist abhängig vom betroffenen Grundstück.
Bearbeitungsgebühren fallen nicht an.
Zuständige Einrichtungen
- Stadtbetriebe Hennef Liegenschaften
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- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
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- Stadtbetriebe Hennef Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
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- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- +49 2242 888-232
- E-Mail:
- martina.kuhl@hennef.de
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- Telefon:
- +49 2242 888-233
- E-Mail:
- torsten.frings@hennef.de
Die Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland erfolgt durch den Fachbereich Wirtschaftsförderung, Liegenschaften. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob überhaupt städtische Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen.
Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechtes und den zwischen Verpächter und Pächter getroffenen schriftlichen Absprachen.
https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2781/show