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Personalausweis
Kurzbeschreibung
Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgerzentrum einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02242/888610 oder per Mail an buergerzentrum@hennef.de
Beschreibung
Personalausweis
Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger schneller und verlässlicher, z.B. gegenüber Internetanbietern, ausweisen können. Außerdem besteht die Möglichkeit die Fingerabdrücke auf den Personalausweis aufnehmen zu lassen sowie die Speicherung der elektronischen Signatur. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.
Der Antragsteller/ die Antragstellerin muss wegen der notwendigen Unterschrift und der evtl. Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich vorsprechen. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein.
Gültigkeitsdauer: Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.
Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 2-3 Wochen.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt. Nach Erhalt des PIN-Briefes kann der Personalausweis nach etwa zwei Tagen im Bürgerzentrum abgeholt werden. Eine zusätzliche Benachrichtigung durch das Bürgerzentrums findet nicht statt.
Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU. Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.
Infos zum Thema Personalausweis und eID findet man auch im Infoportal des Bundesinnenministeriums unter: https://www.personalausweisportal.de.
Und Personalausweisportal - Startseite - Beantragung, Kosten und Abholung des Personalausweises
Vorläufiger Personalausweis
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt nur in dringenden Fällen.
Bei Aushändigung des vorläufigen Ausweises ist der alte ungültige Ausweis vorzulegen.
In der Regel wird der vorläufige Ausweis sofort ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Monate.
Gleichzeitig mit dem vorläufigen Personalausweis muss auch ein endgültiger Personalausweis (Gültigkeitsdauer 6 bzw. 10 Jahre) beantragt werden.
Selbstbedienungsterminal
Im Hennefer Rathaus können an einem Selbstbedienungsterminal biometrische Passfotos erstellt sowie die Unterschrift abgegeben werden. Damit werden die Warte- und Bearbeitungszeit für die Beantragung neuer Ausweisdokumente im Bürgeramt verkürzt.
Mehr Informationen zum SB-Terminal finden sie weiter unten unter "Verwandte Dienstleistungen".
- (ggf. alter) Personalausweis oder Reisepass oder Geburtsurkunde bzw. Stammbuch
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme) Beachten Sie bitte die Fotomustertafel unter nach folgendem Link BMI - Homepage - Foto-Mustertafel (bund.de)
- Buchungsnachweis (nur für vorläufigen Reisepass benötigt)
- Bei der Beantragung von Dokumenten für minderjährige Kinder: Wenn bei der Antragsstellung nur ein Elternteil anwesend ist, benötigen Sie zusätzlich eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des anderen Elternteils (hier auf der Seite zum Herunterladen unter „Downloads“).
Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 2-3 Wochen.
Weiterführende Informationen rund um den Personalausweis (z.B. PIN zurücksetzen, elektronischer Ausweis, Verlustmeldung und andere) finden Sie auf dem Personalausweisportal des zuständigen Bundesministeriums. Den Link dazu finden Sie unter „Onlinedienstleistungen“
- Personalausweis (bis zum 24. Lebensjahr) 22,80 EUR
- Personalausweis (ab dem 24. Lebensjahr) 37,00 EUR
- vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR
- Erstellung der biometrischen Daten mit Foto u. Unterschrift am Selbstbedienungsterminal 7,00 EUR
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerzentrum
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- E-Mail:
buergerzentrum@hennef.de
- E-Mail:
-
- Amt für Ordnungsverwaltung, Bürgerzentrum, Zivil- und Bevölkerungsschutz
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-610
- E-Mail:
- buergerzentrum@hennef.de
Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgerzentrum einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02242/888610 oder per Mail an buergerzentrum@hennef.de
Personalausweis
Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger schneller und verlässlicher, z.B. gegenüber Internetanbietern, ausweisen können. Außerdem besteht die Möglichkeit die Fingerabdrücke auf den Personalausweis aufnehmen zu lassen sowie die Speicherung der elektronischen Signatur. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.
Der Antragsteller/ die Antragstellerin muss wegen der notwendigen Unterschrift und der evtl. Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich vorsprechen. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein.
Gültigkeitsdauer: Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.
Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 2-3 Wochen.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt. Nach Erhalt des PIN-Briefes kann der Personalausweis nach etwa zwei Tagen im Bürgerzentrum abgeholt werden. Eine zusätzliche Benachrichtigung durch das Bürgerzentrums findet nicht statt.
Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU. Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.
Infos zum Thema Personalausweis und eID findet man auch im Infoportal des Bundesinnenministeriums unter: https://www.personalausweisportal.de.
Und Personalausweisportal - Startseite - Beantragung, Kosten und Abholung des Personalausweises
Vorläufiger Personalausweis
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt nur in dringenden Fällen.
Bei Aushändigung des vorläufigen Ausweises ist der alte ungültige Ausweis vorzulegen.
In der Regel wird der vorläufige Ausweis sofort ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Monate.
Gleichzeitig mit dem vorläufigen Personalausweis muss auch ein endgültiger Personalausweis (Gültigkeitsdauer 6 bzw. 10 Jahre) beantragt werden.
Selbstbedienungsterminal
Im Hennefer Rathaus können an einem Selbstbedienungsterminal biometrische Passfotos erstellt sowie die Unterschrift abgegeben werden. Damit werden die Warte- und Bearbeitungszeit für die Beantragung neuer Ausweisdokumente im Bürgeramt verkürzt.
Mehr Informationen zum SB-Terminal finden sie weiter unten unter "Verwandte Dienstleistungen".
- (ggf. alter) Personalausweis oder Reisepass oder Geburtsurkunde bzw. Stammbuch
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme) Beachten Sie bitte die Fotomustertafel unter nach folgendem Link BMI - Homepage - Foto-Mustertafel (bund.de)
- Buchungsnachweis (nur für vorläufigen Reisepass benötigt)
- Bei der Beantragung von Dokumenten für minderjährige Kinder: Wenn bei der Antragsstellung nur ein Elternteil anwesend ist, benötigen Sie zusätzlich eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des anderen Elternteils (hier auf der Seite zum Herunterladen unter „Downloads“).
Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 2-3 Wochen.
Weiterführende Informationen rund um den Personalausweis (z.B. PIN zurücksetzen, elektronischer Ausweis, Verlustmeldung und andere) finden Sie auf dem Personalausweisportal des zuständigen Bundesministeriums. Den Link dazu finden Sie unter „Onlinedienstleistungen“
https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2785/show