Jugendhilfe im Strafverfahren

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Jugendhilfe im Strafverfahren

Kurzbeschreibung

 

Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren informieren über die Rechte des jungen Menschen, den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und mögliche Folgen.
Die Beratung ist kostenlos und wird jedem Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres angeboten.

Beschreibung

Die Fachkräfte analysieren mit den Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten beziehungsweise den jungen Volljährigen die Straftat und deren Hintergründe.
Sie beraten zu möglichen Leistungen der Jugendhilfe sowie anderen Angeboten wie Sucht- oder Schuldnerberatung.
Sie beraten sie bei Problemen mit der Familie, mit der Wohnung, in der Schule oder in der Ausbildung.
Die Fachkräfte vermitteln dabei zwischen den jungen Menschen, den Eltern, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und anderen Beteiligten. 
Sie sind bei der Gerichtsverhandlung dabei und äußern sich auf der Basis ihrer Erkenntnisse zu den jungen Menschen in einer Stellungnahme zum Strafverfahren.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen