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Kanalanschlussbeiträge
Beschreibung
Die Stadt ist auf ihrem Gebiet zur ordnungsgemäßen Beseitigung und Behandlung der Abwässer verpflichtet. Hierzu baut sie die erforderlichen Einrichtungen wie Kläranlagen, Pumpstationen, Kanäle einschließlich der Hausanschlussstutzen im öffentlichen Straßenbereich. Zur anteiligen Finanzierung der hierfür erforderlichen Investitionen erhebt die Stadt von den Grundstückseigentümern u.a. einen einmaligen Kanalanschlussbeitrag.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadtbetriebe Hennef, Fachbereich Abwasser, Thema Kanalanschlussbeiträge.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadtbetriebe Hennef, Fachbereich Abwasser, Thema Kanalanschlussbeiträge.
Ortsrecht
Allgemein
§ 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
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Zuständige Einrichtungen
- Stadtbetriebe Hennef Bauverwaltung
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- Siegaue 2
- 53773 Stadt Hennef
- Postfach 1562
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- +49 2242 888-366
- E-Mail:
- guido.koetter@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-318
- E-Mail:
- petra.elstner@hennef.de