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Kindertagespflege
Beschreibung
Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges und gleichrangiges Betreuungsangebot neben einer Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung. Sie bezieht sich vorrangig auf Kinder im Alter von 0-3 Jahren. Die Kindertagespflege ist gekennzeichnet durch eine familiennahe und individuelle Betreuung im häuslichen Umfeld, d.h. sie findet in der Regel im Familienhaushalt der Tagespflegeperson, jedoch auch in angemieteten Räumen sowie im Haushalt der Eltern des betreuten Kindes (Kinderfrau/Kinderbetreuerin) statt.
Tagespflegepersonen, die eine Betreuung von Kindern (mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate) anbieten möchten, bedürfen einer Erlaubnis seitens des örtlich zuständigen Jugendamtes. Die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege setzt eine Überprüfung der Geeignetheit der Bewerberin/des Bewerbers voraus.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef berät Sie gerne in allen Fragen, ob als suchende Eltern oder als an der Tagespflege interessierte Person.
Zuständige Einrichtungen
- Tagesbetreuung für Kinder
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
- Adresszusatz:
Im historischen Rathaus
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-382
- E-Mail:
- jasmin.rait@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-358
- E-Mail:
- susanne.suchomski@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-372
- E-Mail:
- julia.maas@hennef.de
Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges und gleichrangiges Betreuungsangebot neben einer Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung. Sie bezieht sich vorrangig auf Kinder im Alter von 0-3 Jahren. Die Kindertagespflege ist gekennzeichnet durch eine familiennahe und individuelle Betreuung im häuslichen Umfeld, d.h. sie findet in der Regel im Familienhaushalt der Tagespflegeperson, jedoch auch in angemieteten Räumen sowie im Haushalt der Eltern des betreuten Kindes (Kinderfrau/Kinderbetreuerin) statt.
Tagespflegepersonen, die eine Betreuung von Kindern (mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate) anbieten möchten, bedürfen einer Erlaubnis seitens des örtlich zuständigen Jugendamtes. Die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege setzt eine Überprüfung der Geeignetheit der Bewerberin/des Bewerbers voraus.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef berät Sie gerne in allen Fragen, ob als suchende Eltern oder als an der Tagespflege interessierte Person.
https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2979/show