Sondernutzungserlaubnis

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Sondernutzungserlaubnis

Beschreibung

Die Inanspruchnahme von Gehwegen und Fahrbahnflächen zur Aufstellung von Gerüsten, Bauzäunen, Lagerung von Baustoffen, Aufstellen von Abfallcontainern, Blumenkübeln, Schrägaufzüge, Werbestände, Plakatieren, Außenbewirtschaftung (Tische und Stühle), Aufstellen von Verkausständen über den Straßenanliegergebrauch (Gemeingebrauch) hinaus, bezeichnet man als Sondernutzung.
Als Straßenanliegergebrauch - und damit nicht als Sondernutzung - gilt insbesondere:

  • das Aufstellen von Baugerüsten und Containern bis zu drei Tagen zwecks Instandhaltung der Gebäude;
  • die Lagerung von Brenn- und Baumaterialien bis zu 24 Stunden;
  • die Lagerung von Altkleidern oder Altpapier bei Straßensammlungen, das Aufstellen von Mülltonnen und Sperrgut amTag der Abfuhr.

Weitere erlaubnisfreie Sondernutzungen sind beim/bei der Sachbearbeiter/in zu erfragen. Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig 

Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Satzung zu Sondernutzungen hier.

§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)