Regenwassernutzung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Regenwassernutzung

Beschreibung

Neben der Ableitung des anfallenden Niederschlagwassers in die öffentliche Kanalisation gibt es zwei "grobe" Unterscheidungen für die schadlose Beseitigung.

  1. Wird das Niederschlagwasser oberflächig auf das eigene Grundstück abgeleitet, so ist dies in der Regel genehmigungsfrei.
  2. Wird jedoch gezielt in den Untergrund eingeleitet, über Mulden, Rohre, Rigolen  oder andere technische Einrichtungen, so ist dies genehmigungspflichtig. Hier ist die untere Wasserbehörde des Rhein-Sieg Kreises zuständige Genehmigungsbehörde. Entsprechende Anträge auf Erteilung von Genehmigung und Erlaubnis sind über die Stadtbetriebe Hennef Fachbereich Daten- und Entwässerungsservice zu stellen.

Für das anfallende Regen-/Niederschlagwasser gibt es verschiedene Möglichkeiten der Nutzung und der schadlosen Beseitigung.

Neben der gesetzlichen Forderung, das Regenwasser vorrangig auf dem eigenem Grundstück dem Grundwasser zuzuführen, ist der ökologische Aspekt, durch Regenwassernutzung den Trinkwasserhaushalt zu schonen von großer Bedeutung. Wird das Regenwasser zur Gartenbewässerung und Pflege der Aussenanlagen genutzt, so ist dies in der Regel problemlos und ohne großen Aufwand zu bewerkstelligen. Soll eine Brauchwasseranlage zur Speisung von WC und Waschmaschine im Haus betrieben werden, so ist die Thematik allerdings schon ein wenig komplexer. Hier ist der Hygieneaspekt zu berücksichtigen und diverse technische Vorschriften müssen beachtet werden. Auch müssen die Voraussetzungen für die Erhebung der anfallenden Kanalbenutzungsgebühren gegeben sein.

In jedem Fall ist eine ausführliche Beratung beim Fachbereich Daten- und Entwässerungsservice empfehlenswert, zudem kann auf Anfrage ein entsprechendes Merkblatt zugesandt werden.

Wird das anfallende Niederschlagswasser schadlos auf dem eigenen Grundstück oder mit Genehmigung auf eine andere Weise beseitigt ohne die öffentliche Kanalisation in Anspruch zu nehmen, so kann auf schriftlichen Antrag von der Zahlung der Kanalbenutzungsgebühr für Regenwasser gänzlich oder zum Teil befreit werden.