Befreiung vom Rundfunkbeitrag

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Beschreibung

Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich bei der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (früher GEZ) bearbeitet. 

Nutzen Sie hierfür die Online-Services des Rundfunkgebühren-Beitragsservices (den Link dazu finden Sie unter den Onlinedienstleistungen).

Sollten Sie Antragsformulare in Papier bevorzugen, erhalten Sie die entsprechenden Antragsformulare an der Information des Rathauses. Eine Beratung oder Bearbeitung im Rathaus findet dabei nicht statt, da hier ausschließlich der Beitragsservice zuständig ist.

Zuständige Einrichtung

  • Zentrale
      • Frankfurter Straße 97
      • 53773 Hennef
      • Postfach 1562

Zuständige Kontaktperson