Bauantrag

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Bauantrag

Beschreibung

Der Bauantrag ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.

Die notwendigen Anträge und Formulare finden Sie unter nebenstehendem Link.

Gemäß §74 der Landesbauordnung ist die Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde schriftlich erteilt; eine Begründungspflicht für die Baugenehmigung gibt es nicht.

Die Baugenehmigung wird unbeschadet der privaten Rechte dritter erteilt; das heißt, nachbarschaftsrechtliche Regelungen und ähnliches haben neben der Baugenehmigung weiterhin Gültigkeit.

Vor Zugang einer Baugenehmigung darf mit der Bauausführung nicht begonnen werden.

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung nicht mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen worden ist. Die 3-Jahres-Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils um ein ein Jahr verlängert werden.

Die Bearbeitungsdauer im Baugenehmigungsbereich ist unterschiedlich. Sie ist unter anderem abhängig von der Lage des Baugrundstückes (Bebauungsplangebiet, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich), der eventuell im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlichenen Befreiungen und natürlich von den durch die Stadt zu beteiligenden Behörden. Gerade auf den Verfahrensgang bei den letztgenannten Einrichtungen hat die Stadt keinen Einfluß. Sofern die Bauvorlagen durch den Antragsstellenden Architekten vollständig eingereicht werden und die Behördenbeteiligung durchlaufen worden ist, kann eine Baugenehmigung kurzfristig erteilt werden. Die längeren Wartezeiten ergeben sich meist aus den unvollständig eingereichten Unterlagen als auch aus den umfangreichen Beteiligungsverfahren anderer Behörden.

Die Kosten für eine Baugenehmigung richten sich nach dem umbauten Raum des geplanten Gebäudes, wobei die anzusetzenden Werte aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein Westfalen ersichtlich sind. Die Kosten für die Baukontrolle und Bauüberwachung richten sich ebenfalls nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein Westfalen.

Notwendige Unterlagen für einen Bauantrag sind gemäß Bau-Prüfverordnung:

  • Lageplan,
  • Grundrisszeichnungen,
  • Ansichten und Schnitte,
  • Baubeschreibung,
  • notwendige Berechnungen (z.B. Wohnflächenberechnung, Berechnung umbauter Raum, etc.),
  • Bauantragsvordruck.

Die Unterlagen sind mindestens 3-fach einzureichen. Bei Gewerbebetrieben ist eine 5-fache Einreichung sinnvoll. Die Unterlagen sind nach Anzahl und Umfang mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzustimmen.

Die nachstehende Übersicht benennt die zuständigen Sachbearbeiter/innen für den Bereich Baugenehmigung und Baukontrolle/Bauüberwachung.

Stadtbezirk 1

  • Zuständiger Genehmigungssachbearbeiter: Matthias Lehmann
  • Zuständiger Baukontrolleur: Uwe Wildemann

Genehmigungsbezirk 1

  • Altenbödingen
  • Attenberg
  • Bödingen
  • Gewerbegebiet West
  • Gewerbegebiet Hossenberg
  • Lauthausen
  • Rott
  • Söven
  • Stadt Blankenberg
  • Stoßdorf
  • Zentralort Hennef (nördlich der Bahn)

Stadtbezirk 2

  • Zuständiger Genehmigungssachbearbeiter: Sabine Muth und Johannes Wattendorf
  • Zuständiger Baukontrolleur: Uwe Wildemann

Genehmigungsbezirk 2:

  • Ahrenbach, Auel, Altglück
  • Beiert, Berg, Bierth, Büllesbach, Bülgenauel, Burghof
  • Dahlhausen, Darscheid, Depensiefen, Derenbach   
  • Dondorf
  • Eichholz, Eulenberg
  • Fernergierscheid
  • Greuelsiefen
  • Hahnenhardt, Halberg, Hanf, Heckelsberg, Hermesmühle, Hüchel, Hülscheid,
  • Hommerich, Hofen, Hove Halmshanf
  • Issertshof
  • Käsberg, Kningelthal, Kraheck, Kurenbach, Kurscheid, Knippgierscheid,
  • Köschbusch
  • Lanzenbach, Lescheid, Liesberg, Lichtenberg, Löbach, Lückert
  • Meisenbach, Michelshohn, Mittelscheid
  • Niederhalberg
  • Oberauel, Oberhalberg
  • Petershohn
  • Raveneck, Ravenstein, Röttgen, Rütsch
  • Schächer, Sommershof, Stein, Striefen, Süchterscheid, Scheuren, Scheurenmühle
  • Theishohn
  • Wasserheß, Wiederschall, Wellesberg, Weldergoven, Wiersberg
  • Zumhof

 

Stadtbezirk 3

  • Zuständige Genehmigungssachbearbeiterin: Rebecca Pscheidl
  • Zuständiger Baukontrolleur: Uwe Wildemann

Genehmigungsbezirk 3:

  • Allner
  • Adscheid
  • Bröl
  • Edgoven
  • Geisbach
  • Happerschoß
  • Heisterschoß
  • Uckerath
  • Weingartsgasse 
  • Zentralort Hennef (südlich der Bahn / Theodor-Heuss-Allee bis Geisbach)

Entwässerungsantrag im Baugenehmigungsverfahren

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die Notwendigkeit eines Entwässerungsantrags von den Stadtbetriebe Hennef geprüft. Wird für das geplante Vorhaben ein solcher Antrag erforderlich, werden Sie zu gegebener Zeit von dort die Antragsformulare erhalten.

Zur Entwässerung werden unteranderem folgende Punkte geprüft:

  • Anschluss ans öffentliche Kanalnetz
  • Niederschlagswassernutzung (Versickerung, Brauchwasseranlage, etc.)
  • Überflutungsnachweis bei abflusswirksamen Flächen die größer als 800 m² sind
  • Abwasserbehandlungsanlagen

Eine Ableitung des Regenwassers auf öffentliche Flächen (Straßen) oder Nachbargrundstücke ist nicht zulässig.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson