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Rechtsabteilung

Kurzbezeichnung

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Beschreibung

Amtsgericht

Zivilrechtsstreitigkeiten werden in der 1. Instanz grundsätzlich vor den Amtsgerichten ausgetragen. Teilweise sind den Amtsgerichtsverfahren Schiedsverfahren vorgeschaltet. Für den Bereich der Stadt Hennef ist das

  • Amtsgericht Siegburg
    Neue Poststraße
    53721 Siegburg
    Rufnummer 02241/305-0
    Fax: 02241/305-300

zuständig.

Im Amtsgericht angesiedelt sind auch das Grundbuchamt (geöffnet tgl. 8-12 Uhr, Mo auch 14-15 Uhr), das Arbeitsgericht, das Familiengericht, die Dienststellen in Betreuungsangelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz und die Dienststellen zur Verwaltung des Handelsregisters.

Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht ist für sogenannte öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig, d.h. insbesondere für Klagen des Bürgers gegen die Verwaltung, soweit nicht die Sozial-, Finanz- oder Amtsgerichte zuständig sind. Klagen oder in dringenden Fällen Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz sind schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle einzureichen bzw. zu erklären. Berufungsinstanz ist in Nordrhein-Westfalen das Oberverwaltungsgericht Münster. Hinweis: Das Verwaltungsgericht ist nicht befugt, im Einzelfall rechtsberatend tätig zu werden. Diese Aufgabe obliegt ausschließlich Rechtsanwälten oder sonstigen zur Rechtsberatung zugelassenen Personen.

Anschrift und Telefonnummer der Gerichte

Anschrift

  • Rechtsabteilung
  • Rathaus
  • Frankfurter Straße 97
  • 53773 Hennef
  • Postfach 1562

Wochentag Servicezeitraum 1 Servicezeitraum 2
Montag 07:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 07:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr