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Bauleitplanung

Beschreibung

Entsprechend § 3 des Baugesetzbuches sind die Bürger im Rahmen der Bauleitplanung möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestalltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; hierbei wird den Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Entwürfe von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sind mit dem Erläuterungsbericht und der Begründung für die Dauer eins Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Mitteilungsblatt bekanntgemacht mit dem Hinweis darauf, das Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Auf unserer städtischen Informationsportal "Bauleitplanung" können Sie sich über alle Asepkte der Bauleitplanung der Stadt Hennef informieren und gezielt nach Plänen und Informationen suchen, Pläne herunterladen und textliche Festsetzungen lesen. 

§ 3 Baugesetzbuch

Weitere Informationen zur Bauleitplanung der Stadt Hennef finden Sie unter den Onlinedienstleistungen.
Man kann dort gezielt nach Bebauungsplänen und Informationen suchen, Pläne herunterladen und textliche Festsetzungen lesen.

Zuständige Einrichtungen