Begleitetes Fahren ab 17

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Begleitetes Fahren ab 17

Kurzbeschreibung

 

Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgerzentrum einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02242/888610 oder per Mail an buergerzentrum@hennef.de

Beschreibung

Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens vier Monate vor Erreichen des Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Die Ausbildung in der Fahrschule kann frühestens mit 16,5 Jahren erfolgen.

Eine persönliche Vorsprache des Antragsstellers/der Antragstellerin ist erforderlich. Die einzelnen Begleitpersonen müssen nicht erscheinen.

Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten.

Die begleitende Person

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein,
  • darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Der reguläre Führerschein wird erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres ausgestellt. Dieser muss drei Monate vorher unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes beantragt werden.

  • Antragsvordruck Begleitetes Fahren ab 17
  • Anlage 1 zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17
  • Anlage 2 zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17
  • Personalausweis oder Pass
  • Sehtest
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
  • Führerschein und Ausweis der Begleitpersonen
  • Führerschein Begleitetes Fahren ab 17: 52,70 Euro
  • plus pro Begleitperson: 13,30 Euro

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson