Behindertenbeauftragte der Stadt Hennef

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Behindertenbeauftragte der Stadt Hennef

Beschreibung

Die Satzung der Stadt Hennef zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung definiert folgende Aufgaben:

  • Die/Die Behindertenbeauftragte ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt Hennef (Sieg), die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung haben können, frühzeitig zu informieren und zu beteiligen; ihr/ihm ist in diesem Zusammenhang die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
  • Die/Der Beauftragte steht der Verwaltung, dem Rat und seinen Ausschüssen in Angelegenheiten ihres/seines Aufgabenbereichs beratend bei.
  • Darüber hinaus ist sie/er Ansprechpartner/in für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Hennef (Sieg). Sie/Er regt Maßnahmen an, die darauf gerichtet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung im Umfeld der öffentlichen Aufgabenerfüllung abzubauen oder deren Entstehen entgegenzuwirken. Dabei achtet sie/er insbesondere auf die Einhaltung der Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Satzung der Stadt Hennef zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung vom 29.11.2010: Aufgrund von § 13 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2008 und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009, hat der Rat der Stadt Hennef (Sieg) in seiner Sitzung am 29.11.2010 die Satzung der Stadt Hennef zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung beschlossen.

Die Gleichstellung behinderter Menschen ist ein Anliegen der Stadt Hennef. Mit die Satzung trifft der Rat der Stadt Hennef nähere Bestimmungen darüber, wie diese Aufgabe vor Ort wahrgenommen wird.  Ziel ist es, als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen der Erfüllung von eigenen / übertragenen öffentlichen Aufgaben aktiv darauf hinzuwirken, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Zur Umsetzung der in § 1 formulierten Ziele, bestellt der Rat der Stadt Hennef eine Beauftragte/einen Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen