Abgaben

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Abgaben

Beschreibung

Die öffentliche Finanzwirtschaft hat in erster Linie die Aufgabe, die zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben erforderlichen Ausgaben durch Einnahmen zu decken. Die Einnahmen bestehen neben privatrechtlichen Entgelten aus den sogenannten Abgaben. Der Begriff der Abgaben umfaßt Steuern, Gebühren und Beiträge (öffentliche Entgelte).
Gemeindliche Steuern sind die Grundsteuern A und B, die Hundesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Gewerbesteuer sowie die Vergnügungssteuer.
Gebühren sind z.B. die Bestattungsgebühren, die Rettungsdienstgebühren, die Leihgebühren der Bibliothek, die Musikschulgebühren sowie die Winterdienst- und Straßenreinigungsgebühren.
Gebühren werden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben, wobei insbesondere bei der Straßenreinigungsgebühr die Stadt einen finanziellen Eigenanteil übernehmen muss.
Städtische Beiträge sind u. a. Erschließungs-, Straßenbau- und Kanalbaubeiträge.

Zuständige Einrichtungen