Bildungs- und Teilhabepaket

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Bildungs- und Teilhabepaket

Beschreibung

Auf unserer Themenseite zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie alle relevanten Informationen, insbesondere sechs Merkblätter und acht Anträge für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes unterstützen und fördern Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht.

Wer kann die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragen?

Für alle Empfänger von

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld
  • oder Kinderzuschlag

unter 25 Jahren (bzw. unter 18 Jahren bei der „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“), die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule bzw. Kindertageseinrichtung besuchen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragt werden.

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Anträge ist folgendermaßen geregelt:

  • Die Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylleistungen nach dem AsylbLG und Sozialhilfe nach dem SGB XII werden vom Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Hennef, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef bearbeitet.
  • Leistungsempfänger/innen von ALG II nach dem SGB II stellen die Anträge bitte unmittelbar beim JobCenter Rhein-Sieg in 53721 Siegburg.

Welche Leistungen gibt es?

  • (Klassen-)Fahrten / eintägige (Schul-)Ausflüge:

Die tatsächlichen Kosten für die Teilnahme an schulpflichtigen Veranstaltungen werden übernommen.

  • Schülerbeförderung:

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann zum Eigenanteil des (durch den Schulträger finanzierten) Tickets ein Zuschuss gezahlt werden.

  • Lernförderung:

Für Schüler/innen kann Nachhilfe bis zu max. 35 Stunden pro Fach / pro Schuljahr finanziert werden, wenn ein Nachweis der Schule erbracht wurde.

  • Mittagessen:

Die Kosten der Mittagsverpflegung können übernommen werden.

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können pro Monat maximal 15 € (bzw. 180 € im Jahr) für Vereins-, Kultur- und Ferienangebote beantragen.

  • Schulbedarf:

Zuschuss für Schulmaterialien zum 1. August und zum 1. Februar eines jeden Schuljahres.

WICHTIG!!!

  • Die Leistung muss rechtzeitig (vor Fälligkeit der Zahlung) beantragt werden.
  • Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
  • Die Leistungen werden von den zuständigen Stellen zugesagt und mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet

(Quittungen, Rechnungen, Nachweise und Anmeldungen müssen von Ihnen aufbewahrt werden).

  • Andere Leistungen (z.B. Jugendhilfe oder Ausbildungsvergütung) haben Vorrang und schließen das Bildungs- und Teilhabepaket aus.

 

Weitere Informationen dazu, welche Leistungen Sie im Einzelnen beantragen können und welche Voraussetzungen Sie dafür genau erfüllen müssen, erhalten Sie in den zum Download angebotenen Merkblättern und Anträgen oder Sie wenden sich an die genannten Ansprechpartner*innen.