Versteigerergewerbe

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Versteigerergewerbe

Kurzbeschreibung

 

In dieser Dienstleistung geht es um:

  • Eine Erlaubnis für das Versteigerergewerbe beantragen
  • Öffentliche Bestellung und Vereidigung Besonders sachkundige Versteigerer
  • Anzeige einer Versteigerung - spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin
  • Beantragung einer Verkürzung der 14-Tagefrist

Beschreibung

Die o.g. Dienstleistungen können Sie direkt und einfach online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erledigen. 

Folgen Sie dazu einfach dem Link unter "Onlinedienstleistungen". Dort finden Sie auch detailierte Informationen zu diesen Verwaltungsleistungen wie Beschreibung, erforderliche Unterlagen, Voraussetzungen, Fristen, Kosten, Verfahrensabauf, Rechtsgrundlagen und Weiteres. 

 

Benötigen Sie darüber hinaus noch weitere Informationen können Sie sich gerne an unsere Ansprechpersonen unter "Kontaktpersonen" wenden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson