Sperrzeit § 18 Gaststättengesetz

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Sperrzeit § 18 Gaststättengesetz

Kurzbeschreibung

 

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie eine Verkürzung, Verlängerung oder Aufhebung der Sperrzeit nach § 18 Gaststättengesetz im Rahmen einer geplanten Veranstaltung beantragen möchten.

Beschreibung

Folgende Sperrzeiten gelten in Hennef:

  • Schank- und Speisewirtschaften Beginn um 5.00 Uhr und Ende um 6.00 Uhr

  • Öffentliche Vergnügungsstätten gilt eine allgemeine Sperrzeit, die um 1 Uhr beginnt und um 6 Uhr endet

  • Für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen gilt eine allgemeine Sperrzeit, die um 22 Uhr beginnt und um 7 Uhr endet.

 

Ausnahmegenehmigungen können im Rahmen einer Veranstaltungserlaubnis beantragt werden. Dies können Sie direkt online erledigen. Den Link finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".

 

Wenn Sie darüber hinaus Fragen zum Thema haben, finden Sie unsere Ansprechpersonen unter "Kontaktpersonen".

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson