Blindengeld

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Blindengeld

Beschreibung

Bei Anträgen auf Hilfen für blinde und sehschwache Personen wenden Sie sich bitte direkt an den Landschaftsverband Rheinland als zuständige Behörde. Weiterführende Links finden Sie auf dieser Seite.

Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
 

Adresse:
Landschaftsverband Rheinland
LVR - Dezernat Soziales und Integration
LVR - Fachbereich Sozialhilfe II
50663 Köln

Zuständige Einrichtung