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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
BrauchtumsfeuerBeschreibung
Traditionelle öffentliche Brauchtumsfeuer (z.B. Martinsfeuer, Osterfeuer) sind mit Genehmigung der Ordnungsverwaltung zulässig.
Dabei sind Sicherheits- und Brandschutzauflagen zu berücksichtigen, die mit Feuerwehr und Polizei abgestimmt werden. Abfälle oder behandelte Hölzer dürfen nicht verbrannt werden. Nicht genehmigte Brauchtumsfeuer oder Verbrennen von Abfällen können zum kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr führen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Allgemeines Ordnungswesen / Gefahrenabwehr / Standesamt
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- E-Mail:
ordnungsverwaltung@hennef.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-182
- E-Mail:
- niclas.assig@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-713
- E-Mail:
- guido.clasen@hennef.de
Traditionelle öffentliche Brauchtumsfeuer (z.B. Martinsfeuer, Osterfeuer) sind mit Genehmigung der Ordnungsverwaltung zulässig.
Dabei sind Sicherheits- und Brandschutzauflagen zu berücksichtigen, die mit Feuerwehr und Polizei abgestimmt werden. Abfälle oder behandelte Hölzer dürfen nicht verbrannt werden. Nicht genehmigte Brauchtumsfeuer oder Verbrennen von Abfällen können zum kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr führen.
Niclas
Assig
Guido
Clasen