Elternbeiträge

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Elternbeiträge

Beschreibung

Grundlage für die Festsetzung der Elternbeiträge ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern für das Land NRW (§ 23 Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Hennef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern. 

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung und einer städtischen Großtagespflege sowie für die Teilnahme an den Angeboten der Offenen Ganztagschule im Primarbereich (OGS) werden durch die Stadt Hennef öffentlich-rechtliche Beiträge zum öffentlichen Finanzierungsanteil an den Jahresbetriebskosten erhoben. 

Für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege werden öffentlich-rechtliche Beiträge zum öffentlichen Anteil an den Kosten der Kindertagespflegepersonen gemäß § 23 des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) erhoben. 

Die Beitragspflicht wird durch Schließungszeiten der Einrichtung nicht berührt. Darüber hinaus kann der Träger von den Eltern ein Entgelt für das Mittagessen verlangen. 

Das letzte Kindergartenjahr vor dem Eintritt der Schule ist beitragsfrei. 

Bei der gleichzeitigen Betreuung von Geschwisterkindern in einer Tagespflege (finanziert durch die Stadt Hennef), in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in einer offenen Ganztagsschule in Trägerschaft der Stadt Hennef, wird eine Geschwisterermäßigung gewährt.

Entscheidend für die Beitragsberechnung ist das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen der Beitragspflichtigen in dem Kalenderjahr, für das die Beiträge festgesetzt werden. 

Die aktuellen Beiträge entnehen Sie bitte der entsprechenden städtischen Satzung "Satzung der Stadt Hennef zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern", die Sie im Ortsrecht der Stadt unter 51.1.1 finden.

Zuständige Einrichtungen