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Abflusslose Grube und Kleinkläranlagen

Beschreibung

Der Eigentümer eines nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Grundstücks, welches bebaut werden soll oder bereits bebaut ist, muss eine, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Grundstücksentwässerungsanlage erstellen und betreiben. Die Gestattung für Bau und Betrieb muss schriftlich beim Fachbereich Daten- und Entwässerungsservice der Stadtbetriebe Hennef beantragt werden. Die Entleerung darf nur durch das von den Stadtbetrieben beauftragte Fachunternehmen durchgeführt werden, der Pflichtige bekommt einen Gebührenbescheid zugeschickt.

Abflusslose Gruben stellen ein Provisorium dar, dass nur übergangsweise bis zur Sanierung der vorhandenen Abwasserbeseitigungsanlage bzw. den Anschluss an das städtische Kanalnetz betrieben werden darf.

Die, für den Pflichtigen anfallenden Gebühren richten sich immer nach der Menge abgefahrenen Abwassers und entsprechend nach dem aktuellen Gebührensatz.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite "Kleinkläranlagen" und "Abflusslose Grube".

Zuständige Einrichtungen