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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Beschreibung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich zur Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Daneben ist die notarielle Beurkundung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, sofern das Wohnungseigentum veräußert wird oder im Grundbuch eingetragen werden soll.
Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung setzt einen formlosen schriftlichen Antrag voraus. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen bestimmen sich jeweils nach der Lage des Einzelfalles.
§§ 7 & 32 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
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- Straße: Theodor-Heuss-Allee Hausnummer: 19 a
- PLZ: 53773 Ort: Hennef
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Bauaufsicht
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- Straße: Theodor-Heuss-Allee Hausnummer: 19 a
- PLZ: 53773 Ort: Hennef
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- +49 2242 888-614
- E-Mail:
- bauaufsicht@hennef.de