Feuerwerk

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Feuerwerk

Beschreibung

Das Abbrennen von Feuerwerken (Silvester ausgenommen) ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Ordnungsverwaltung der Stadt Hennef (Sieg) erlaubt.
Dies gilt auch für pyrotechnische Gegenstände, die z.B. auf Bühnen zum Einsatz kommen. Für eine Erlaubnis ist neben dem Antrag eine Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers nötig.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Klassifizierung des Feuerwerks.