Abwassergebühr

Kurzbeschreibung

Für die Nutzung der öffentlichen Abwasseranlagen erhebt die Stadt zur Deckung ihrer Kosten u.a. Benutzungsgebühren. Die Benutzungsgebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die der öffentlichen Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Als Abwassermengen gelten die dem Grundstück zugeführte Wassermenge, die auf dem Grundstück gewonnene Wassermenge und die auf dem Grundstück anfallende Niederschlagsmenge. Berechnungseinheiten für die Gebühren sind für Schmutzwasser ein Kubikmeter (m³) zugeführte oder gewonnene Wassermenge und für Regenwasser ein Quadratmeter (m²) bebaute, überdachte oder sonst befestigte, am Kanal angeschlossene Grundstücksfläche.

Bitte beachten Sie auch Sie Informationen zum Thema auf der Seite der Stadtbetriebe Hennef.

Beschreibung

Gebühren

Die Schmutzwassergebühren setzen sich zusammen aus einer jährlichen Grundgebühr und einer Mengengebühr. Die Höhe der Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der installierten Hauptwasserzähler, die Höhe der Mengengebühr richtet sich nach dem Frischwasserverbrauch in Kubikmeter (m³): Die nach Frischwasserverbrauch ermittelte Mengengebühr bei eingeleitetem Schmutzwasser beträgt satzungsgemäß 6,07 € je m³. Die Stadtbetriebe Hennef erhalten für das Jahr 2026 vom Land NRW eine Abwassergebührenhilfe von 0,21 € je m³, die in vollem Umfang an den Gebührenzahler weitergegeben wird. Somit beträgt die zu zahlende Schmutzwassergebühr 5,86 € je m³ zuzüglich einer monatlichen Grundgebühr ab dem 01.01.2026 von 6 € je Hauptwasserzähler.

Die jährliche Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der Größe der versiegelten Fläche auf dem Grundstück, welches in die öffentliche Kanalisation einleitet, z.B. Dächer oder Pflasterflächen. Bei eingeleitetem Niederschlagswasser beträgt satzungsgemäß diese 1,47 € je m² angeschlossene bebaute, überdachte und/oder befestigte Grundstücksfläche.

Abwasserreinigung

Sobald Wasser aus dem Leitungsnetz entnommen wird, welches in die Kanalisation einleitet, wird es zu Schmutzwasser. Auch ein großer Teil des Niederschlagswassers gelangt in das Kanalsystem. Von dort kommt es in die Kläranlage, in der es gereinigt und von Schadstoffen befreit wird.

Der Betrieb der Kläranlagen kostet Geld, und die Kanalisation muss ständig erhalten und gegebenenfalls ausgebaut werden. Diese Abwasserkosten werden über den Wasserverbrauch sowie die »abflusswirksame Grundstücksfläche« auf die Verbraucher umgelegt, denn je mehr Wasser verbraucht wird, umso mehr Abwasser fällt auch an. Die Grundgebühr dient zur Abdeckung der fixen Kosten zur Vorhaltung der Leistung und orientiert sich an der Anzahl der Hauptwasserzähler als Bemessungsgrundlage. Sie hat nichts mit der Grundgebühr für den Wasserzähler beim Wasserpreis zu tun.

Erteilung eines Lastschriftmandats

Sie möchten das wir die Gebühren von Ihrem Konto abbuchen?

Dann erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.

Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum SEPA-Basislastschriftmandat. Den Link finden Sie auf dieser Seite unter "Verwandte Dienstleistungen".

(Ortsrecht)

Die Gebühren- und Kleineinleiterabgabensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hennef (Sieg) in den zur Zeit gültigen Fassungen findet man im Ortsrecht der Stadt.

(Allgemein)

§ 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen