Suche ...
Aufenthaltserlaubnis
Kurzbeschreibung
Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgerzentrum einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02242/888610 oder per Mail an buergerzentrum@hennef.de
Beschreibung
Seit dem 01.09.2011 können Aufenthaltstitel nur noch beim Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Straße 1, 53721 Siegburg beantragt oder verlängert werden. Bitte vereinbaren Sie dort einen Termin: Hotline 02241 / 133500 (Sprechzeiten: montags - donnerstags 8.30 - 12 Uhr und 14 - 15.30 Uhr, freitags 8.30 - 12.30 Uhr).
Aufenthaltstitel zu erteilen oder zu verlängern ist grundsätzlich nur noch als elektronischer Aufenthaltstitel möglich. Dies setzt u. a. die Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke und demzufolge die Vorsprache und Antragstellung bei der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises voraus.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Bürgerzentrum
-
- Straße: Frankfurter Straße Hausnummer: 97
- PLZ: 53773 Ort: Hennef
- Postfach 1562
-
- E-Mail:
buergerzentrum@hennef.de
- E-Mail:
-
-
Amt für Ordnungsverwaltung, Bürgerzentrum, Zivil- und Bevölkerungsschutz
-
- Straße: Frankfurter Straße Hausnummer: 97
- PLZ: 53773 Ort: Hennef
- Postfach 1562
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-610
- E-Mail:
- buergerzentrum@hennef.de
Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgerzentrum einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02242/888610 oder per Mail an buergerzentrum@hennef.de
Seit dem 01.09.2011 können Aufenthaltstitel nur noch beim Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Straße 1, 53721 Siegburg beantragt oder verlängert werden. Bitte vereinbaren Sie dort einen Termin: Hotline 02241 / 133500 (Sprechzeiten: montags - donnerstags 8.30 - 12 Uhr und 14 - 15.30 Uhr, freitags 8.30 - 12.30 Uhr).
Aufenthaltstitel zu erteilen oder zu verlängern ist grundsätzlich nur noch als elektronischer Aufenthaltstitel möglich. Dies setzt u. a. die Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke und demzufolge die Vorsprache und Antragstellung bei der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises voraus.
https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2163/show