Wohnungsvermittlung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Wohnungsvermittlung

Beschreibung

Die Wohnungsvermittlung verwaltet die Belegung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnungen ("Sozialwohnungen"). Zum Bezug einer solchen Wohnung benötigt man einen Wohnberechtigungsschein (WBS), der im Amt für soziale Angelegenheiten beantragt werden muss.
Mit der Wohnungskontrolle wird die zweckgestimmte Nutzung dieser Wohnungen nach dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) überprüft.

Auf Wunsch sind die Mitarbeiter*innen bei der Vermittlung einer Wohnung behilflich. Aufgrund der Vielzahl der Wohnungssuchenden ist jedoch mit erheblichen Wartezeiten für die Vermittlung einer Wohnung zu rechnen.
Bei drohendem Wohnungsverlust durch eine (fristlose) Kündigung von Wohnraum, eine Räumungsklage des Vermieters oder eine Zwangsräumung des Wohnraumes durch Gerichtsvollzieher können Sie sich an das Amt für soziale Angelegenheiten wenden, um Beratung und Hilfe zu erhalten.

Zuständige Einrichtungen