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Alters- und Ehejubiläum

Beschreibung

Altersjubiläen

Unter Altersjubiläen fallen alle Geburtstage ab dem 90. Lebensjahr. Zu diesen Geburtstagen übermittelt der Bürgermeister Glückwünsche. Zu 90. und 95. Geburtstagen, sowie zu Geburtstagen ab dem 100. Lebensjahr überbringt der Bürgermeister persönliche Glückwünsche.
Es können leider nur bei diesen Geburtstagen persönliche Glückwünsche des Bürgermeisters übermittelt werden, da ansonsten die Vielzahl der Geburtstage den Rahmen sprengen würden.

Ehejubiläen

Unter Ehejubiläen fallen:

  • Goldhochzeiten (50 Jahre),
  • Diamantene Hochzeiten (60 Jahre),
  • Eiserne Hochzeiten (65 Jahre),
  • Gnadenhochzeiten (70 Jahre).
In beiden Fällen (Alters- und Ehejubiläen) wird seitens der Stadtverwaltung (Ratsbüro) bei den Jubilaren angerufen bzw. schriftlich angefragt und sich danach erkundigt, ob ein Besuch des Bürgermeisters gewünscht wird.

Da der Stadtverwaltung nicht alle Ehejubiläen, vorallem von zugezogenen Bürgern, bekannt sind, teilen Sie dem Ratsbüro bitte Ihnen bekannte Ehejubiläen mit.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen