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Alters- und Ehejubiläum
Beschreibung
Altersjubiläen
Unter Altersjubiläen fallen alle Geburtstage ab dem 90. Lebensjahr. Zu diesen Geburtstagen übermittelt der Bürgermeister Glückwünsche. Zu 90. und 95. Geburtstagen, sowie zu Geburtstagen ab dem 100. Lebensjahr überbringt der Bürgermeister persönliche Glückwünsche.
Es können leider nur bei diesen Geburtstagen persönliche Glückwünsche des Bürgermeisters übermittelt werden, da ansonsten die Vielzahl der Geburtstage den Rahmen sprengen würden.
Ehejubiläen
Unter Ehejubiläen fallen:
- Goldhochzeiten (50 Jahre),
- Diamantene Hochzeiten (60 Jahre),
- Eiserne Hochzeiten (65 Jahre),
- Gnadenhochzeiten (70 Jahre).
Da der Stadtverwaltung nicht alle Ehejubiläen, vorallem von zugezogenen Bürgern, bekannt sind, teilen Sie dem Ratsbüro bitte Ihnen bekannte Ehejubiläen mit.
Zuständige Einrichtungen
- Ratsbüro
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- Amt für Steuerungsunterstützung
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-231
- E-Mail:
- nicole.sprenger@hennef.de
Altersjubiläen
Unter Altersjubiläen fallen alle Geburtstage ab dem 90. Lebensjahr. Zu diesen Geburtstagen übermittelt der Bürgermeister Glückwünsche. Zu 90. und 95. Geburtstagen, sowie zu Geburtstagen ab dem 100. Lebensjahr überbringt der Bürgermeister persönliche Glückwünsche.
Es können leider nur bei diesen Geburtstagen persönliche Glückwünsche des Bürgermeisters übermittelt werden, da ansonsten die Vielzahl der Geburtstage den Rahmen sprengen würden.
Ehejubiläen
Unter Ehejubiläen fallen:
- Goldhochzeiten (50 Jahre),
- Diamantene Hochzeiten (60 Jahre),
- Eiserne Hochzeiten (65 Jahre),
- Gnadenhochzeiten (70 Jahre).
Da der Stadtverwaltung nicht alle Ehejubiläen, vorallem von zugezogenen Bürgern, bekannt sind, teilen Sie dem Ratsbüro bitte Ihnen bekannte Ehejubiläen mit.